
Apotheker
Mit dem Ziel, die kontinuierliche Fortbildung zu fördern und nach außen zu dokumentieren, hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) im November 2001 die ersten Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekerinnen und Apotheker verabschiedet. Das Fortbildungszertifikat ist der Nachweis, dass der Berufsangehörige innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren in einem bestimmten Umfang an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat,
Die in Empfehlungen aufgeführten Kriterien für die Akkreditierung, das heißt Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen, sollen die Apothekerkammern der Länder bei der Erarbeitung eigener Richtlinien unterstützen. Um die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifikaten sicher zu stellen, wird eine möglichst einheitliche Umsetzung der Empfehlungen angestrebt. Alle Apothekerkammern der Länder haben auf der Grundlage der Empfehlungen der Bundesapothekerkammer Richtlinien erlassen.
Pharmazeutisches Personal (außer Apotheker)
Aufgrund eines Antrags der Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Jahr 2002 hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer im Mai 2003 auch Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für das nichtapprobierte pharmazeutische Personal verabschiedet. Beide Empfehlungen für Richtlinien wurden im Jahr 2008 überarbeitet.
Nicht-pharmazeutisches Personal
Im November 2009 wurden entsprechende Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikates für das nichtpharmazeutische Personal verabschiedet.
Die drei Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats sowie ein Katalog mit den häufigsten Fragen zum Fortbildungszertifikat stehen auf der rechten Seite als Pdf-Dateien zum Download zur Verfügung.
» Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung
Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung
Um die Beurteilung der Qualität der Fortbildungsmaßnahmen für Apotheker sowie für die übrigen Apothekenberufe zu erleichtern, hat die Bundesapothekerkammer auf ihrer Mitgliederversammlung am 27. April 2004 Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung verabschiedet . Die Leitsätze berücksichtigen u. a. die Erklärung „Continuing Professional Development“ der Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP) zu Berufsstandards.
Aufgrund der Erfahrungen der Landesapothekerkammern und der Bundesapothekerkammer wurden die Leitsätze 2007 überarbeitet und am 6. Mai 2008 von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Die Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung stehen auf der rechten Seite als pdf-Datei zur Verfügung.
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» Downloads Leitsätze