Um die Aktualität der Leitlinien der Bundesapothekerkammer entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik zu gewährleisten, ist die regelmäßige Überarbeitung der Empfehlungen nötig. Aus diesem Grund werden die Leitlinien nach 3 Jahren aktualisiert, hinsichtlich Praxisrelevanz überprüft und von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer in revidierter Fassung verabschiedet.
Auf der Sitzung der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 13. November 2007 wurde die Neustrukturierung der Leitlinien zur Qualitätssicherung in drei Ebenen beschlossen. Die Ebene 1 beinhaltet die eigentlichen Leitlinien mit dem Flußdiagramm als zentrales Dokument, in der zweiten Ebene befinden sich die ausführlichen Kommentare und in der dritten Ebene zahlreiche Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Formblättern, SOPs, Verfahrensanweisungen und Anwendungsbeispielen. Diese Struktur soll dazu beitragen, die Dokumente besser in ein Qualitätsmanagementhandbuch zu integrieren. Die Ebene 3 soll regelmäßig um neue Arbeitshilfen ergänzt werden.
Im Folgenden sind zu den überarbeiteten Leitlinien kurz die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen gegenüber der letzte Fassung beschrieben.
Beschaffung und Wareneingang der Ausgangsstoffe und Primärpackmittel
(Stand: 09.05.2006)
Die Leitlinie wurde aufgelöst. Das Kapitel "Bezugsquellen" ist in die Leitlinien "Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe" sowie "Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel" integriert worden.
Stellen der Arzneimittel
Die Empfehlungen zum Stellen der Arzneimittel befinden sich zur Zeit in Überarbeitung und stehen mit Stand 14.11.2006 zur Verfügung.
Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
(3. Revision, Stand: 21.04.2009)
Im Kommentar der Leitlinie wurde ein Kapitel II neu aufgenommen, in dem die Wareneningangskontrolle behandelt wird. Hier wird insbesondere auf die Prüfung auf Vorhandensein des Prüfzertifikates hingewiesen.
Es wurde ergänzt, dass besondere Eigenschaften des Ausgangsstoffes, wie z. B. Partikelgröße, rheologische Eigenschaften, Schmelzverhalten, bei der Bestellung berücksichtigt werden müssen.
Das Kapitel "Eingangsprüfung" wurden um einen Hinweis zu den Alternativverfahren zur Identifizierung von Ausgangsstoffen nach DAC, Band 3, erweitert. Darüber hinaus wurde hingeweisen auf Ph. Eur., Nachtrag 6.3. Hier geht es um eine Nutzen-Risiko-Abwägung für den Fall, dass eine Prüfanweisung für eine Substanz nicht zur Verfügung steht bzw. die Substanz nicht in ordnungsgemäßer pharmazeutischer Qualität verfügbar ist, jedoch im Rahmen eines Therapieversuches benötigt wird.
Der Begriff "Aufbrauchsfrist" wurde in "Verwendbarkeitsfrist" geändert und Hinweise zur Verwendung von Fertigarzneimitteln für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln aufgenommen. Darüber hinaus behandelt das Kapitel VII-2 eine ggf. erforderliche Einwaagekorrektur im Falle eines Mindergehaltes des Wirkstoffes.
Im Kapitel VIII "Ordnungsgemäße Lagerung" wurde ein Hinweis zur getrennten Lagerung von geprüften Ausgangsstoffen und Chemikalien, die ungeprüft im unversehrten Lieferbehältnis abgegeben werden können, aufgenommen. Außerdem ist bei Lagerung von Ausgangsstoffen im Transportbehältnis zu prüfen, ob dieses dafür geeignet ist.
Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel
(2. Revision, Stand: 09.05.2006)
Das Flussdiagramm wurde geändert, so dass bei festgestellten Mängeln bei der Qualitätsprüfung der nächste Schritt darin besteht, Maßnahmen einzuleiten und die Ware zu sperren. Dieser Arbeitsschritt sollte dokumentiert werden. Letztendlich muss eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, ob die Ware vernichtet oder freigegeben wird.
Aus der Leitlinie "Beschaffung und Wareneingang der Ausgangsstoffe und Primärpackmittel" wurde das Kapitel "Bezugsquellen" in die Leitlinie übernommen.
Im Kapitel "Verfahren bei Qualitätsmängeln" wird auf die Homepage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker verwiesen.
Die Leitlinie wurde in zwei Dokumente - Leitlinie und Kommentar zur Leitlinie - geteilt.
Prüfung der Fertigarzneimittel
(3. Revision, Stand: 21.04.2009)
Im Kommentar der Leitlinie wurde im Kapitel I "Auswahl der Prüfmuster" darauf hingewiesen, dass auch Arzneimittel aus dem Wareneingang, die keine Lagerartikel sind, geprüft werden sollten.
Bei der Kennzeichnung des Fertigarzneimittel muss auch auf Vorhandensein der Blindenschrift geprüft werden.
Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel
(3. Revision, Stand: 25.11.2008)
Die Leitlinie wurde umbenannt (aus "nicht sterilen" wurde "nicht zur parenteralen Anwendung") , da auch Rezepturen in der Apotheke zum Teil steril sein müssen, wie z. B. Augentropfen.
Ein Kapitel zum sicheren Umgang mit Arbeitsgeräten wurde im Kapitel III "Arbeitsschutzmaßnahmen" eingefügt.
In den Kapiteln "Standardisierte Herstellungsvorschrift" und "Nicht standardisierte Herstellungsvorschrift" wird darauf hingewiesen, dass individuelle betriebs- und rezepturspezifische Festlegungen berücksichtigt werden müssen, wie z. B. Mehreinwaage bei Gehaltsminderung des Wirkstoffes oder bei Verwendung von Rezepturkonzentraten. Arbeitsvorlagen zur Dokumentation finden sich im NRF.
Im Kapitel "Ausgangsstoffe" wurden Hinweise auf galenische Beschaffenheit und Eignung der Ausgangsstoffe und eventuell festzulegende Einwaagekorrekturfaktoren aufgenommen.
Im Kapitel "Qualitätsprüfung der Rezeptur- und Defekturarzneimittel" wird auf Inprozessprüfungen hingewiesen, die auch bei Zubereitungen in geschlossenen Systemen vorzunehmen sind.
Für die Dokumentation der Rezeptur wird auf die Arbeits- und Dokumentationsvorlagen des NRF verwiesen.
Das Kapitel "Herstellung verschiedener Arzneiformen" wurde aktualisiert.
Herstellung der Zubereitungen zur Anwendung am Auge
(2. Revision, Stand: 14.11.2006)
Die Kriterien, nach denen die Verordnung geprüft werden muss, wurden an die Empfehlungen der Leitlinie "Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel" angeglichen.
In den Kommentar der Leitlinie wurde das Kapitel zu Arbeitsschutzmaßnahmen aufgenommen, in dem auf die ausführlichen Erläuterungen im Kommentar zur Leitlinie "Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel" verwiesen wird.
Entsprechend der Leitlinie "Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung wurde im Kapitel "Wasser für Injektionszwecke" ebenfalls der Begriff Validierung gegen die Dokumentation des Verfahrens und regelmäßige externe Qualitätskontrollen ausgetauscht.
Halbfeste Zubereitungen zur Anwendung am Auge dürfen künftig durch die Änderung im Europäischen Arzneibuch konserviert in Mehrdosenbehältnissen bis 10 Gramm statt bisher bis 5 Gramm abgegeben werden.
Nach der neuen Struktur ist die Leitlinie "Herstellung der Zubereitungen zur Anwendung am Auge" ein Anwendungsbeispiel zur Leitlinie "Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel" und ist als Arbeitshilfe bezeichnet.
Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung
(2. Revision, Stand: 14.11.2006)
Der Begriff "Verwendbarkeitsfrist" ersetzt künftig den Begriff "Aufbrauchsfrist" bei Ausgangsstoffen in der Apotheke. Dies betrifft somit auch das Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung. Durch den Begriff "Verwendbarkeitsfrist" soll darauf hingewiesen werden, dass der Ausgangsstoff bzw. das Wasser am letzten Tag der Verwendbarkeitsfrist noch für die Herstellung der Rezeptur bzw. Defektur verwendet werden kann.
Die Forderung nach der Validierung des Herstellungsverfahrens für Wasser zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung wurde durch die Dokumentation des Herstellungsverfahrens in Form einer Standardarbeitsanweisung und den Nachweis der Wasserqualität durch regelmäßige externe Qualitätskontrollen ersetzt.
Nach der neuen Struktur ist die Leitlinie "Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung" ein Anwendungsbeispiel zur Leitlinie "Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel" und ist als Arbeitshilfe bezeichnet.
Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potenzial
(3. Revision, Stand: 25.11.2008)
Im Geltungsbereich der Leitlinie wurde darauf hingewiesen, dass die Empfehlungen auch für die Herstellung und Prüfung von Immunsuppressiva und monoklonalen Antikörpern gelten.
Mit dem PIC/S-Guide to good practices for the preparation of medicinal products in healthcare establishments gibt es Vorschriften zur guten Herstellungspraxis, die auf den Kleinmaßstab der Apotheke fokussieren. Darüber hinaus hat die BGW das Merkblatt 620 aktualisiert und als Themenheft mit dem Titel "Zytostatika im Gesundheitsdienst - Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika" veröffentlicht.
Im Kapitel I "Herstellung und Prüfung der Rezepturen" wurden in den Unterkapiteln diverse Empfehlungen zur Verwendung von Glasampullen, bruchresistenten Primärverpackungen und Luer-Lock-Anschlüssen aufgenommen.
Das Kapitel I-3.4 "Arbeitsschutzmaßnahmen" wurde komplett überarbeitet.
Im Kapitel I-7 "Verpackung, Lagerung und Transport" wurde ein Absatz zur Lagerung von Anbrüchen aufgenommen und hinsichtlich der Kennzeichnung der Transportbehältnisse auf die Aufkleber der Firma TEVA / Gry-Pharma verwiesen.
Das Kapitel II-3 "Hilfsmittel" wurde neu aufgenommen und enthält Hinweise zu Druckentlastungs- und Überleitsystemen.
Neu sind auch die Kapitel III-3 "Persönliche Schutzausrüstung", u. a. mit Hinweisen zu Schutzhandschuhen, sowie das Kapitel III-6 "Verhalten bei Unfällen", mit Hinweisen zum Spill-Kit.
Im Kapitel III-5.2 "Umgebungsprüfungen" wurde auf das PIC/S-Dokument verwiesen bzw. die Tabelle mit empfohlenen Grenzen für mikrobiologische Kontamination in die Leitlinie übernommen.
Das Kapitel IV-1 "Entsorgung der Abfälle" wurde überarbeitet und aktualisiert.
Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne toxisches Potenzial
(2. Revision, Stand: 25.11.2008)
Mit dem PIC/S-Guide to good practices for the preparation of medicinal products in healthcare establishments gibt es Vorschriften zur guten Herstellungspraxis, die auf den Kleinmaßstab der Apotheke fokussieren und auf die in der Leitlinie Bezug genommen wird.
Das Kapitel I-3.4 "Arbeitsschutzmaßnahmen" wurde neu eingefügt.
Im Kapitel I-7 "Verpackung, Lagerung und Transport" wurde ein Absatz zur Lagerung von Anbrüchen aufgenommen.
Im Kapitel III-1 "Qualifikation, Schulung, Unterweisung" wurden Hinweise zur Unterweisung der Mitarbeiter in Bezug auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufgenommen. Darüber hinaus gibt es im Kapitel III-3 Hinweise zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Im Kapitel III-4.2 "Umgebungsprüfungen" wurde auf das PIC/S-Dokument verwiesen bzw. die Tabelle mit empfohlenen Grenzen für mikrobiologische Kontamination in die Leitlinie übernommen.
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Selbstmedikation
(4. Revision, Stand: 03.05.2011)
In der Leitlinie und im Kommentar wurden geringfügige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. In der Leitlinie wurde im Kapitel II "Regulatorische Anforderungen" die Abgabe von Arzneimitteln an Dritte konkretisiert. Im Flussdiagramm ist die Möglichkeit der Abgabe des Arzneimittels in einer angemessenen Menge bis zum Arztbesuch detaillierter beschrieben worden. Auch im Kommentar wurde die Abgabe von Arzneimitteln an Dritte neu beschrieben. Darüber hinaus sind die Hinweise in Kapitel IV-4 "Weitere wichtige Hinweise" neu strukturiert worden. Das Kapitel X "Hilfsmittel/Literatur" ist aktualisiert und umfangreich erweitert worden.
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Erst- und Wiederholungsverordnung
(4. Revision, Stand: 03.05.2011)
In der Leitlinie und im Kommentar wurden geringfügige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. In der Leitlinie wurde im Kapitel II "Regulatorische Anforderungen" die Abgabe von Arzneimitteln an Dritte und die Sicherstellung der Information und Beratung konkretisiert. Im Flussdiagramm wurde stärker herausgestellt, dass im Falle von Bedenken und Unklarheiten das Arzneimittel nicht abgegeben werden darf, wenn diese nicht behoben sind. Im Kommentar ist das Kapitel IV-4 "Weitere wichtige Hinweise" neu strukturiert worden. Das Kaptitel X "Hilfsmittel/Literatur" ist aktualisiert und umfangreich erweitert worden.
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Erst- und Wiederholungsverordnung im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung
(3. Revision, Stand: 06.05.2008)
Die Leitlinie und der Kommentar wurden umfassend überarbeitet. Das Kapitel II "Regulatorische Anforderungen" der Leitlinie wurde um einen Satz zur Vertraulichkeit der Beratung erweitert und im Kapitel III "Zuständigkeiten" darauf hingewiesen, dass die Information und Beratung im Rahmen der Pharmazeutische Betreuung in die Hand des Apothekers gehört.
Im Flussdiagramm wurden die Prozesschritte, die in der Pharmazeutischen Betreuung über die "normale" Information und Beratung hinausgehen, hervorgehoben. Diese Prozesschritte wurden dementsprechend auch im Kommentar grau unterlegt.
Aus aktuellem Anlass wurde in einem Kapitel die Prüfung auf generische Substitution beschrieben. In den Kapiteln X "Follow-up-Telefonat und XI "Betreuungsgespräch" wurde beispielhaft mögliche Gesprächsinhalte ergänzt.
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Pharmazeutische Betreuung des Asthmapatienten
(1. Revision, Stand: 29.11.2005)
Ein Kapitel zur Patientendatei wurde in die Leitlinie aufgenommen, da im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung die gesamte Medikation des Patienten in der Apotheke bekannt sein muss.
Die Kennzeichnung besonders wichtiger Informationen in der Packungsbeilage mit einem Textmarker wird nicht mehr empfohlen und im Kapitel I-6 „Unterstützende Maßnahmen“ lediglich auf die Kennzeichnung mittels Zusatzaufkleber auf der Packung verwiesen.
Das Kapitel „Follow up-Telefonat“ wurde an die letzte Stelle im Ablauf der Pharmazeutischen Betreuung gerückt. Einige der bisher aufgeführten Beispielfragen sind für ein Follow up-Telefonat nicht geeignet und wurden gestrichen.
Ein zusätzliches Kapitel zur Abgabe des Arzneimittels wurde eingefügt.
Die getrennten Flussdiagramme für die Erst- und die Wiederholungsverordnung wurden in einem Flussdiagramm zusammengefasst. Die einzelnen Kästen im Flussdiagramm sind mit der jeweiligen Kapitelnummer des Leitlinienanhangs versehen worden, damit die jeweilige Textstelle schneller nachgeschlagen werden kann.
Nach der neuen Struktur ist die Leitlinie "Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Pharmazeutische Betreuung des Asthmapatienten" ein Anwendungsbeispiel zur Leitlinie zur Information und Beratung im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung und ist als Arbeitshilfe bezeichnet.
Arzneimittelinformation in der Apotheke
(3. Revision, Stand: 24.11.2010)
Die Änderungen bei der 3. Revision sind zum großen Teil redaktioneller Art. Die Arzneimittelinformation wurde klarer von der Information und Beratung bei der Abgabe eines Arzneimittels, bei der in der Regel Hinweise zur Indikation, zum Aplikationsweg und zur Dosierung gegeben werden, getrennt. Die klinisch-wissenschaftlich ausgerichtete Arzneimittelinformation erfordert den Sachverstand des Apothekers. Das Kapitel II des Kommentars "Thema der Anfrage" wurde erweitert, die Liste der wissenschaftlichen Hilfsmittel sowie der empfehlenswerten wurden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Internetadressen überarbeitet. Kapitel VIII des Kommentars "Bundesweite Informationsstellen der Apothekerschaft" wurde neu gegliedert und aktualisiert.
Arzneimittelinformation in Informationsszentren der Apothekerschaft
(3. Revision, Stand: 24.11.2010)
Die Leitlinie wurde umbenannt. Die Änderungen bei der 3. Revision sind redaktioneller Art. Im Kapitel II des Kommentars "Thema der Anfrage" wurde die Klassifikation um einige Punkte ergänzt und konkretisiert. Die Liste mit Hilfsmitteln und empfehlenswerter Literatur wurde aktualisiert.
Ernährungsberatung zur Gewichtsreduktion
(1. Revision, Stand: 29.11.2005)
Auf Grund zahlreicher inhaltlicher Überschneidungen wurde diese Leitlinie aufgelöst und die Inhalte in die Leitlinie "Ernährungsberatung in der Apotheke" integriert.
Ernährungsberatung in der Apotheke
(3. Revision, Stand: 04.05.2010)
Die Änderungen in der 3. revidierten Fassung sind redaktioneller Art. Im Kapitel II des Kommentars wurde für die Erstberatung eine Zeitvorgabe von ca. 30-45 und im Kapitel IV für die Folgeberatung eine Dauer von 15-30 min als Empfehlung aufgenommen. Die Liste der Hilfsmittel und Literaturstellen wurde aktualisiert.
Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten - Maßnahmen in der Apotheke
(3. Revision, Stand: 21.0.4.2009)
Die Leitlinie sowie der Kommentar wurden intensiv überarbeitet. Es wurde besonders abgezielt auf die Abgrenzung zwischen der Meldung pharmazeutischer Qualitätsmängel und der Meldung unerwünschter Wirkungen. Klar herausgestellt wurde, dass bei Verdacht auf pharmazeutische Qualitätsmängel die zuständige Überwachungsbehörde informiert werden muss.
Physiologisch-chemische Untersuchungen - Durchführung der Blutuntersuchungen
(4. Revision, Stand: 04.05.2010)
Entsprechend § 4a Medizinproduktebetreiberverordnung ist in der Apotheke für die Durchführung der Blutuntersuchungen ein Qualitätssicherungssystem einzuführen. Hinweise zu Qualitätssicherungsmaßnahmen finden sich in der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK). Diese Richtlinie wurde überarbeitet und liegt in einer aktualisierten Fassung vom 1.4.2008 vor. Änderungen für die Blutuntersuchung in der Apotheke ergeben sich hauptsächlich für den Bereich der internen Systemkontrolle.
In der Leitlinie wurde ein entsprechendes Flussdiagramm zur Systemkontrolle ergänzt und das Flussdiagramm für die Durchführung der Blutuntersuchung überarbeitet.
Im Kommentar wurde das Kapitel IV Sicherstellung der Qualität der Untersuchungen neu gefasst. In Anlehnung an die RiliBÄK wurde ein abgestuftes System zur Kontrollprobeneinzelmessung in Abhängigkeit der Anzahl der Blutuntersuchungen in der Apotheke entwickelt.
Die Informationen zum Arbeitsschutz bei Blutuntersuchungen stehen als getrennte Dokumente in der Rubrik Arbeitsschutz / Empfehlungen zur Verfügung und umfassen neben allgemeinen Informationen einen Standard sowie Formulare (bisher Arbeitshilfen) zur Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung nach BioStoffV.
Bei den Arbeitshilfen ist darüber hinaus die Qualitätskontrollkarte II weggefallen. Die Qualitätskontrollkarte I wurde an die neuen Vorgaben zur Systemkontrolle angepasst.
Versand der Arzneimittel aus der Apotheke
(2. Revision, Stand: 25.11.2009)
Das Kapitel "Voraussetzungen für den Versand von Arzneimitteln" wurde neu strukturiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Im Kapitel "Beratung des Patienten" wurde stärker auf die Verpflichtung des Apothekers zur Information und Beratung hingewiesen. Ggf. hat der Apotheker aktiv Kontakt zum Patienten aufzunehmen, wenn er Beratungsbedarf bei der Arzneimittelbestellung erkennt.
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung bei der Versorgung der Bewohner von Heimen
(2. Revision, Stand: 25.11.2009)
Im Kapitel "Bearbeitung der Rezepte und sonstiger Arzneimittelbestellungen" wurde berücksichtigt, dass Arzneimittel aufgrund der "aut-idem-Regelung" ggf. ausgetauscht werden müssen. In diesem Fall ist eine entsprechende Information an das Heimpersonal beizulegen. Eine Arbeitshilfe steht zur Verfügung.
Für den Fall, dass in der Apotheke die Medikation bewohnerbezogen dokumentiert wird, empfiehlt es sich, der Arzneimittelieferung den aktuellen Medikationsplan beizulegen. Eine entsprechende Arbeitshilfe steht zur Verfügung.
Hinsichtlich der Entsorgung der Betäubungsmittel werden Empfehlungen im Kapitel "Entsorgung der Arzneimittel" gegeben.
Die Literaturhinweise wurden erweitert.
Hygienemanagement
(2. Revision, Stand: 04.05.2010)
Die Leitlinie nimmt Bezug auf den revidierten "GD-Hygieneleitfaden für Apotheken zur Herstellung von nicht sterilen pharmazeutischen Zubereitungen" der Gesellschaft für Dermopharmazie mit Stand: 1. September 2010.
Die Einteilung pharmazeutischer Zubereitungen nach Anforderungen an die mikrobiologische Qualität in Kapitel II des Kommentars wurden entfernt und durch einen Verweis auf die aktuelle Fassung des Pharm. Eur. ersetzt. Außerdem wurde der Hinweis aufgenommen, dass Ausgangsstoffe mit hohen biologischen Grenzwerten ggf. einer Keimzahlverminderung unterzogen werden müssen.
Im Kapitel IX des Kommentars "Monitoring" wurde der Abschnitt mit Empfehlungen zur Bebrütung von Abklatschplatten in der Apotheke gestrichen. Die Bebrütung sollte einem mikrobilogischen Labor vorbehalten bleiben.
Die Arbeitshilfen wurden redaktionell bearbeitet.
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