Groeneveld im Interview über Steuererklärung 2017

In der aktuellen Neuen Apotheken Illustrierten (NAI) erklärt der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld, wie man Ausgaben für Medikamente in der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr 2017 geltend machen kann. "Viele Apotheken unterstützen ihre Kunden dabei, den Nachweis über die Ausgaben für Arzneimittel zu erbringen", sagt Groeneveld im Interview in der NAI-Ausgabe vom 15. Januar 2018. So könnten Inhaber von Kundenkarten um den Ausdruck einer Jahresübersicht bei ihrer Stammapotheke bitten. Neben dem Zahlungsbeleg aus der Apotheke sei jedoch auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit für das Finanzamt zu erbringen, wie z.B. durch ein rosa oder Grünes Rezept. Groeneveld empfiehlt: "Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen."