
Die Herstellung und Abgabe zytostatischer Zubereitungen hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. In vielen öffentlichen Apotheken werden Krebspatienten ambulant betreut und Zytostatika individuell hergestellt. Hierzu braucht der Apotheker Spezialkenntnisse, die die Weiterbildung "Onkologische Pharmazie" vermittelt.
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat für diesen Weiterbildungsbereich am 27. April 2004 das Curriculum "Onkologische Pharmazie" verabschiedet. Die Zusatzbezeichnung Onkologische Pharmazie dürfen Apothekerinnen und Apotheker führen, wenn sie die vorgeschriebenen Seminare mit mindestens 100 Stunden besuchen, die im Curriculum genannten Praxiserfahrungen nachweisen und die mündliche Abschlussprüfung bestehen.
Hinweis: Die Apothekerkammern Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben diesen Weiterbildungsbereich nicht in ihre Weiterbildungsordnungen aufgenommen. In diesen Kammern besteht die Möglichkeit, die gleichnamige Zertifikatfortbildung zu absolvieren.
Der Seminarzyklus mit 100 Stunden umfasst die Themen Onkologie, Handhabung von Tumortherapeutika, Klinisch-pharmazeutische Praxis, Information sowie Klinische Prüfungen, Studien und Heilversuche in der Onkologie. Zu den berufspraktischen Anforderungen gehören die Herstellung, Beurteilung und Kontrolle von mindestens 200 Zytostatikazubereitungen, die Erstellung und Präsentation von mindestens drei Patientenprofilen nach SOAP, die Bearbeitung und Dokumentation von mindestens fünf Anfragen zur zytostatischen Therapie sowie die Planung und Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung für das pharmazeutische oder medizinische Personal. Außerdem ist wahlweise die Erstellung eines Patienteninformationsblattes zu einem pharmazeutisch-onkologischen Thema oder der Nachweis mindestens einer Patientenberatung durchzuführen. Wer in der eigenen Apotheke noch keine Zytostatika herstellt, kann die praktische Erfahrung im Rahmen eines Praktikums erwerben.
Zur Durchführung der Seminare haben sich die Apothekerkammern auf einen Verteilungsmodus geeinigt. Da nicht jede Kammer alle Seminare anbieten kann, wurde die Durchführung bundesweit aufgeteilt. Die Kammer, die für ein bestimmtes Seminar verantwortlich zeichnet, führt dieses somit für alle Teilnehmer des gesamten Bundesgebietes durch. Anmelden können sich interessierte Apothekerinnen und Apotheker bei der Apothekerkammer, deren Mitglied sie sind; diese wird die Anmeldung an die veranstaltenden Kammern des Verteilungsmodus weiterleiten.
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