Revision der Empfehlungen zum Arbeitsschutz

TÄTIGKEITEN MIT GEFAHRSTOFFEN 

Die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Täigkeiten mit Gefahrstoffen mit Stand 04.05.2010 sind an die neue Einstufung und Kennzeichnung nach EG-CLP-Verordnung und die novellierte Gefahrstoffverordnung angepasst worden und stehen neben den "alten" Handlungshilfen zur Verfügung. Die Empfehlungen wurden gegenüber den alten Handlungshilfen in verschiedene Dokumente geteilt - Standards mit festgelegten Verhaltensweisen bei verschiedenen Tätigkeiten, Formulare mit Vordrucken für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie allgemeine Informationen.

Allgemeine Informationen zur Rezepturherstellung und zur Prüfung der Ausgangsstoffe in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 11.02.2011 -
Die Änderungen sind in diesem Fall lediglich redaktioneller Art und betreffen keine konkreten Inhalte.

 

Standards für die Rezepturherstellung in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 20.07.2011 -
In den Rezepturstandards 10 (Herstellung pulvergefüllter Hartkapsel) und 12 (Herstellung abgeteilter Pulver) wurde unter Schutzmaßnahmen ergänzt, dass bei regelmäßiger Herstellung dieser Darreichungsformen mit CMR-Stoffen spezielle technische Schutzausrüstung für die Tätigkeit zur Verfügung stehen sollte.

 

Formulare nach GefStoffV für die Rezepturherstellung in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 07.04.2011 -
Es wurden Musterbetriebsanweisungen aufgenommen, die sich am Farbsystem orientieren.

 

Standards für die Prüfung der Ausgangsstoffe in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 20.10.2010 - 
Die Änderungen sind in diesem Fall lediglich redaktioneller Art und betreffen keine konkreten Inhalte.

 

Formulare nach GefStoffV für die Prüfung der Ausgangsstoffe in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 07.04.2011 -
Es wurden Musterbetriebsanweisungen aufgenommen, die sich am Farbsystem orientieren.

 

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 11.02.2011 -
Die Änderungen sind in diesem Fall lediglich redaktioneller Art und betreffen keine konkreten Inhalte.

 

Standards für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 20.10.2010 - 
Die Änderungen sind in diesem Fall lediglich redaktioneller Art und betreffen keine konkreten Inhalte.

 

Formulare nach GefStoffV und BetrSichV für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
- aktuelle Änderungen vom 18.02.2011 -
Es wurde eine Musterbetriebsanweisung aufgenommen.

 

TÄTIGKEITEN MIT BIOLOGISCHEN ARBEITSSTOFFEN - BLUTUNTERSUCHUNGEN

Mit der Überarbeitung der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung "Physiologisch-chemische Untersuchungen - Durchführung von Blutuntersuchungen" wurden die Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen aus dem Dokument ausgegliedert und stehen nun mit Stand 04.05.2010 als eigenständige Dokumente zur Verfügung. Die Einteilung in Informationen, Standards und Formulare wurde entsprechend den Empfehlungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen übernommen.

 

Formulare nach BioStoffV für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke
Stand der Revision: 04.05.2010 (mit aktuellen Änderungen vom 22.03.2012)
Es wurde die Mustererklärung zur Pflichtenübertragung gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 OWiG aufgenommen.

 

TÄTIGKEITEN MIT BIOLOGISCHEN ARBEITSSTOFFEN - INFLUENZAPANDEMIE

Informationen zu Schutzmaßnahmen in der Apotheke während einer Influenzapandemie
Stand der Revision: 12.04.2011
Die Anmerkungen sind redaktioneller Art. Die Literaturempfehlungen wurden aktualisiert.

 

Standards für Tätigkeiten in der Apotheke während einer Influenzapandemie
Stand der Revision: 12.04.2011
Der Standard für die Herstellung der Oseltamivir-Lösung wurde an die neue Einstufung und Kennzeichnung der Substanz nach EG-CLP-Verordnung angepasst.

 

Formulare nach BioStoffV für Tätigkeiten in der Apotheke während einer Influenzapandemie
Stand der Revision: 12.04.2011
In den beispielhaften Gefährdungsbeurteilungen wurde unter Punkt 7 darauf hingewiesen, dass die Schutzstufe erst bei Auftreten eines Influenzavirus festgelegt werden kann. Das Formular für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV sowie das anschließende Beispiel für die Gefährdungsbeurteilung der Herstellung der Oseltamivir-Lösung wurden aktualisiert. Die Musterbetriebsanweisungen wurden an die neue Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach EG-CLP-Verordnung angepasst. Bezüglich der Musterbetriebsanweisung für die Herstellung der Oseltamivir-Lösung wird auf die Dokumente zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verwiesen. Das Formular für die Unterweisung der Mitarbeiter wurde aktualisiert.

 

Aktuelle Änderungen vom 22.03.2012
Es wurde die Mustererklärung zur Pflichtenübertragung gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 OWiG aufgenommen.