
Mit dem Pharmaziestudium erwirbt jeder die Grundvoraussetzungen, Informationen zu Arzneimitteln weiterzugeben. Die Inhalte des Gebietes Arzneimittelinformation gehen jedoch deutlich darüber hinaus. Sie umfassen die Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von allen pharmazeutischen und medizinischen Daten, die - von der Entwicklung bis zur Anwendung - in Zusammenhang mit einem Arzneimittel stehen. So kann die Sammlung und Beschaffung der Daten während der Arzneimittelentwicklung, im Zuge klinischer Studien, in Zusammenhang mit Arzneimittelzwischenfällen oder über elektronische Datenbanken erfolgen. Die Aufbereitung solcher Rohdaten geschieht meist mittels elektronischer Datenverarbeitung und statistischer Methoden. Zur Bewertung der Ergebnisse sind erweiterte pharmakologische und rechtliche Kenntnisse erforderlich. Die Art und Form der Weitergabe der aufbereiteten Information ist schließlich vom jeweiligen Tätigkeitsfeld abhängig.
Die Möglichkeiten für den Einsatz des Fachapothekers für Arzneimittelinformation sind recht breit gefächert und liegen heute beispielsweise in den medizinisch-wissenschaftlichen Abteilungen und den Zulassungsabteilungen der pharmazeutischen Industrie, in der klinisch-pharmakologischen Forschung, in der Koordination klinischer Prüfungen und in Arzneimittelinformationsstellen.
Die Weiterbildung findet in einer ermächtigten Weiterbildungsstätte statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort erhält er die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, hat die Bundesapothekerkammer Empfehlungen herausgegeben, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildungszeit machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Erarbeitet wurde dieser Katalog von der Bundesapothekerkammer unter dem Namen "Seminarinhalte im Gebiet Arzneimittelinformation". Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmer sollte man darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den geforderten Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren, diese aber nicht nur für die Weiterzubildenden des eigenen Kammerbereichs, sondern für alle Weiterzubildenden durchführen. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand für An- und Abreise für die Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen zudem sicher, dass die geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Im Verteilungsmodus Arzneimittelinformation sind folgende Apothekerkammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:
Seminar 1: AK Nordrhein
Seminar 2: LAK Baden-Württemberg
Seminar 3: AK Westfalen-Lippe
Seminar 4: LAK Hessen
Seminar 5: LAK Baden-Württemberg
Seminar 6: Bayerische LAK
Seminar 7: AK Nordrhein
Seminar 8: AK Nordrhein
Seminar 9: LAK Hessen
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