Apotheke im Wettbewerb

Einerseits sind Apotheken strengstens reguliert, um höchstmöglichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Andererseits besteht in Deutschland Niederlassungsfreiheit. Die einzelnen Apotheken stehen dabei im Qualitätswettbewerb miteinander. Falsch verstandener Preiswettbewerb kann allerdings nicht nur unfair und gesetzeswidrig sein, sondern auch das Gesundheitsschutzziel gefährden.

Niederlassungsfreiheit und Vertragswettbewerb

In Deutschland führt die Niederlassungsfreiheit der Apotheken zu einer flächendeckenden und zuweilen wettbewerbsintensiven Arzneimittelversorgung. Die Apotheken konkurrieren untereinander bei Preis, Service, Leistung und Qualität. Im sog. Vertragswettbewerb liegt eine Chance, die eigene Kompetenz nachzuweisen und sich von anderen abzuheben.

Internet und Versandhandel

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland erlaubt. Zwei Probleme ergeben sich daraus: Verbraucher sind gefährdet durch illegale Internetapotheken aus dem Ausland, die Arzneimittelfälschungen anbieten. So genannte Pick-up-Stellen in Drogerien und anderswo gelten inzwischen als verbraucherschutzpolitisch ungewollte Kollateralschäden.

Fremd- und Mehrbesitzverbot

Das Fremd- und Mehrbesitzverbot ist ein verbraucherschutzpolitisches Schutzinstrument. Der Inhaber und die Beschäftigten einer Apotheke sollen dem Patienten direkt begegnen – und ihn unabhängig von den Interessen großer Apothekenketten oder Gesundheitskonzerne beraten. Etliche Länder in Europa kennen Fremd- oder Mehrbesitzverbote.

Festhonorar und Zwangsrabatt

Die Vergütung der Leistungen in Apotheken ist gesetzlich streng geregelt und erfolgt durch einen Festzuschlag auf jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel. Somit agiert der Apotheker als preisneutraler Berater seiner Patienten. Mit einem Zwangsrabatt zugunsten der GKV tragen die Apotheker zudem noch zur Senkung der Arzneimittelausgaben bei.

Wertschöpfungsanteile an Arzneimittelausgaben

Mit ihrem Anteil an den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen liegen die Apotheken noch unter dem Mehrwertsteueranteil des Staates. Aufgrund von gesetzlichen Zuzahlungen und Abschlägen bezahlen die Kassen weniger Geld für Arzneimittel als den Apothekenverkaufspreis. Eine Beispielrechnung verdeutlicht das komplizierte System.

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