Zur Meldung von Unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW), die bei der Anwendung eines Medikaments auftreten können, verwenden Sie bitte den UAW-Bogen. Diesen gibt es in zwei Ausführungen:
Zur Meldung von Qualitätsmängeln verwenden Sie den Berichtsbogen über Verdachtsfälle auf Qualitätsmängel von Arzneimitteln. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

» Berichtsbogen für Qualitätsmängel