Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Bei der/m PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschrieben Schulbildung als Zugangsvoraussetzung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.

Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. aufgrund sehr guter Leistungen, kann sie auch verkürzt werden. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA aus dem Jahr 1993.

Die Ausbildung zur/m PKA erfolgt im dualen System, d.h. dass der Auszubildende in einer Apotheke praktisch ausgebildet wird und parallel dazu eine Berufsschule besucht. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen Apotheker und Auszubildenden schriftlich festgehalten.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Dementsprechend werden Kenntnisse u. a. zur Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht.

Die praktische Ausbildung wird durch fachbezogenen Berufsschulunterricht ergänzt. Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schüler ermittelt. Vor der jeweiligen Landesapothekerkammer wird am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt.

PKA sind aufgrund ihrer pharmazeutisch-kaufmännisch geprägten Ausbildung vorrrangig in öffentlichen Apotheken, aber auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, im pharmazeutischen Großhandel, in Drogerien oder Verwaltungen und Behörden tätig.

Angebote zur späteren Fortbildung finden PKA bei den Landesapothekerkammern. Bei entsprechendem Bildungsabschluss haben PKA auch die Möglichkeit, sich zur PTA ausbilden zu lassen. Für ein Studium zur Diplom-Ingenieurin (FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie ist die Fachhochschulreife notwendig. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung hat, kann auch das Pharmaziestudium an einer Uni anstreben.


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