
Wenn eine Apotheke bei einem Arzneimittel Qualitätsmängel, Nebenwirkungen oder einen Missbrauch bemerkt, meldet sie dies an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Die AMK sammelt und bewertet diese Meldungen. Zusätzlich informiert die AMK die Apotheken regelmäßig und zeitnah über neu auftretende Probleme bei bestimmten Arzneimitteln.

Die Leitlinien zur Qualitätssicherung der Bundesapothekerkammer beschreiben apothekerliches Handeln in charakteristischen Situationen. Sie berücksichtigen die gültigen Gesetze und Verordnungen und orientieren sich am Stand von Wissenschaft und Technik. Bei der Einführung eines apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystems unterstützen sie die Beschreibung von Prozessen.

Die Pharmazeutische Betreuung basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Apotheker, Patient und Arzt. Ziel ist es, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Dadurch soll die Arzneimitteltherapie optimiert und die Lebensqualität des Patienten erhöht werden. Wichtige Projekte der Vergangenheit waren die VITA- und die EDGAr-Studien.

Das Pseudo Customer-Konzept ist eine kontinuierliche Maßnahme zur Verbesserung der Beratungsqualität in öffentlichen Apotheken. In Zusammenarbeit mit der WuV und der ABDA wird dieses innovative Konzept bundesweit von den Landesapothekerkammern angeboten. Jeder Pseudo Customer-Besuch wird mit 8 Fortbildungspunkten für die teilnehmende Apotheke bewertet.

Die Apothekerkammern bieten ihren Mitgliedern ein apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystem an. Um dieses QMS zu vereinheitlichen und auf Bundesebene eine Marke zu etablieren, wurde ein Gütesiegel entwickelt. Das BAK-Qualitätssiegel steht für definierte Inhalte und wird von der Bundesapothekerkammer an die Apothekerkammern vergeben.

Bei Fragen in Bezug auf die Qualitätssicherung können die Ansprechpartner bei der jeweiligen Landesapothekerkammer weiterhelfen.
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